Krebsvorsorge – Fortschritt auf leisen Sohlen

Die Mühlen der Politik mahlen bekanntlich langsam. Und die Umsetzung von politischen Entscheidungen lässt bedauerlicherweise ebenfalls oft lange auf sich warten. Das gilt auch für das Krebsfrüherkennungsregistergesetz (KFRG), das unter anderem das Einladungsverfahren für die Darmkrebs-Vorsorge gebracht hat. „Es ist ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte. „Ein Schritt, den man nicht kleinreden, sondern befeuern sollte.“

Das im Rahmen des Nationalen Krebsplans entwickelte Gesetz führt neben dem persönlichen Einladungsverfahren auch die Berücksichtigung von Unterschieden in der Darmkrebs-Häufigkeit bei Männern und Frauen ein. Männer können die Darmspiegelung jetzt bereits mit 50 Jahren in Anspruch nehmen. „Wir Magen-Darm-Ärzte sehen die zwar noch zögerliche, aber deutlich erkennbare Erhöhung der Inanspruchnahme als ersten Erfolg der jahrelangen Bemühungen, die Darmkrebs-Vorsorge voranzubringen“, betont Dr. Beyer.

Gleichzeitig weist er allerdings nachdrücklich darauf hin, dass weitere Schritte zur Verbesserung nötig sind. Das betrifft zum einen die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben. „Wünschenswert wäre eine prägnantere Information der Bürger im Zusammenhang mit der Einladung zum Screening, um die informierte Entscheidung für den Vorsorge-Termin beim Magen-Darm-Arzt zu erleichtern“, so Dr. Beyer.

Notwendig wäre darüber hinaus eine gesetzliche Präzisierung, die eine gezieltere Ansprache von Risikogruppen einbezieht. Die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte setzen sich seit langem dafür ein, Angehörige von Darmkrebs-Betroffenen bezüglich ihres erhöhten Erkrankungsrisikos aufzuklären. Der Berufsverband hat unter Federführung von Priv.-Doz. Dr. Christoph Schmidt ein detailliertes Projekt zu diesem Thema vorgelegt und hofft auf Unterstützung bei dessen Implementierung.

Inakzeptabel ist das Durcheinander bei der Frage, ob eine Darmspiegelung nach positivem immunologischen Stuhltest Vorsorge ist oder nicht. „Der Stuhltest ist nur ein Indikator, erst die Abklärung durch eine Koloskopie bringt die Sicherheit, dass kein Darmkrebs vorliegt bzw. entstehen kann. Früherkennung ohne Abklärung verdächtiger Befunde ist keine Früherkennung!“, macht Dr. Beyer unmissverständlich klar.