Hygiene in der Praxis – Sicherer als im Straßenverkehr

„Das schärfste Schwert, um Übertragungswege von Krankheitserregern zu unterbinden, sind konsequente Hygiene-Maßnahmen. In unseren Praxen treiben wir deshalb nicht erst seit Corona einen sehr hohen Aufwand zum Schutz unserer oft chronisch erkrankten Patienten“, sagt Dr. Albert Beyer vom Berufsverband der niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte (bng).

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Keimfreiheit ist das oberste Prinzip bei allen Untersuchungen und Behandlungen im Umgang mit Patienten und Patientinnen. Dafür gibt es klare Regeln, die die niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte auf Basis der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und internationaler Fachgesellschaften schon seit vielen Jahre für ihren Bedarf formuliert und als Regelwerk niedergelegt haben. Die Facharztpraxen setzen diese bewährten Standards um und werden diesbezüglich regelmäßig von den Behörden kontrolliert.

„Der Berufsverband hat die Wichtigkeit hygienischer Standards von Anfang an zu seinem Thema gemacht und sich für bundesweit einheitliche Kontrollmechanismen eingesetzt“, erläutert Dr. Beyer. „Die Endoskope, die wir für Magen- und Darmspiegelungen einsetzen, werden nach aufwändigen Verfahren von eigens dafür ausgebildeten Fachkräften in speziellen Waschmaschinen gereinigt. Alle austauschbaren Zusatzinstrumente werden als Einmalartikel eingesetzt.“

Es sind diese zuverlässigen, seit Jahren etablierten Hygienestandards, die es den niedergelassenen Magen-Darm-Ärzte schon sehr schnell nach dem ersten Lockdown im letzten Jahr ermöglicht haben, effektive Schutzmaßnahmen vor Corona-Infektionen einzuführen. „Deshalb konnten wir die Betreuung unserer Patienten zeitnah wieder aufnehmen und durchgängig bis heute sicher stellen“, konstatiert Dr. Beyer. „So haben wir dafür gesorgt, dass niemand aus Angst vor Infektionen Untersuchungen oder Behandlungen verschieben muss. Wir sind froh, dass die Menschen weiterhin ihr Vertrauen schenken, was unter anderem die Nachfrage nach Darmspiegelungen zur Darmkrebsvorsorge belegt, die im vergangenen Jahr ungebrochen in Anspruch genommen worden ist.“

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